
Winterdienst in Neumünster: TBZ im Dauereinsatz
Das TBZ ist mit 58 Mitarbeitenden, sieben großen Lkw, zehn kleineren Räumfahrzeugen und mehreren Handteams im Einsatz.
Bei starkem Schneefall werden zuerst wichtige Bereiche geräumt: Hauptstraßen, Bundesstraßen, Wege zu Krankenhaus, Feuerwehr, Polizei, Seniorenheimen, Buslinien, Brücken und Überwege. Nebenstraßen werden nicht geräumt. Räumfahrzeuge haben Vorrang.
Pflichten für Grundstückseigentümer:
Laut Satzung müssen Schnee und Glätte von 8 bis 20 Uhr sofort beseitigt werden. Was nach 20 Uhr fällt, muss bis 8 Uhr morgens weg sein. Gehwege müssen mindestens 1,20 m breit geräumt werden.
Streusalz ist auf Gehwegen verboten – nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen erlaubt. Salz schädigt Pflanzen, Bäume, Tiere und auch Autos, Schuhe und Hausfassaden. Split ist ebenfalls keine gute Wahl, da er Fahrradreifen beschädigen kann.
Empfohlen: Schnee mit Schieber oder Besen räumen und bei Bedarf Sand oder salzfreie Streumittel nutzen (Infos: Blauer Engel, Stichwort „Streumittel“).
Fragen beantwortet das TBZ unter 04321 9422900.
Beitrag vom 24.11.2025

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