
Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Die öffentliche Verwaltung ist eine zentrale Säule von Rechtsstaat und Demokratie. Extremisten haben dort keinen Platz. Deshalb hat das Kabinett am 16. Dezember den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue“ beschlossen.
Kernpunkt ist eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der erstmaligen Einstellung von Beamtinnen, Beamten und Richtern. So soll sichergestellt werden, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung uneingeschränkt mittragen. Die Entscheidung über eine Einstellung trifft weiterhin die jeweilige Behörde.
Ministerpräsident Daniel Günther betonte, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst dem Staat dienen und einen Eid auf die Verfassung leisten. Menschen mit extremistischer Haltung haben dort nichts zu suchen.
Zusätzlich sind erweiterte Zuverlässigkeitsprüfungen für Personen vorgesehen, die Zugang zu Polizei, Justiz oder kritischer Infrastruktur haben. Das gilt auch für Angestellte. Weitere Änderungen betreffen das Landesdisziplinargesetz und das Juristenausbildungsgesetz.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Die Beratung im Landtag ist für das kommende Jahr geplant.
Beitrag vom 17.12.2025


