Cookie Consent

Indem Sie auf „Alle Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingbemühungen zu unterstützen. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für weitere Informationen.

Location
Tags
Autor*in
News

Durchsuchung in Schenefeld: Polizei findet Beweise für illegales Glücksspiel

Schenefeld (Kreis Pinneberg) - Durchsuchungsmaßnahmen in Gaststätte führen zum Auffinden von Beweismitteln und hohen Sachwerten

Am 02.09.2025 durchsuchten Polizeikräfte eine Gaststätte in der Straße Parkgrund sowie eine Wohnanschrift im Stadtgebiet Schenefeld, um den Verdacht des illegalen Glücksspiels nachzugehen. Es konnten umfangreiche Beweismittel und hohe Sachwerte sichergestellt werden.

Die Kriminalpolizei Pinneberg führt gegen den Gaststättenbetreiber ein Strafverfahren mit dem Verdacht der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen. Nach Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe erließ eine Richterin beim Amtsgericht Itzehoe Durchsuchungsbeschlüsse für die Räumlichkeiten der Gaststätte sowie der privaten Wohnung des Beschuldigten, ein griechischer Staatsbürger. Der Beschluss wurde am Dienstagmorgen mit Unterstützung von Polizeikräften des Reviers Pinneberg und Mitarbeitern der Stadt Schenefeld vollstreckt.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte umfangreiche Beweismittel in Bezug auf illegal durchgeführtes Glücksspiel fest, u. a. konnten fünf Spielgeräte und ein Wettterminal sichergestellt werden. Zudem befanden sich Goldmünzen und Bargeld im Gesamtwert eines sechsstelligen Eurobetrags in den Wohnräumen des Beschuldigten. Die Herkunft der Sachwerte konnte bisher nicht geklärt werden, weshalb diese zunächst für das weitere Verfahren beschlagnahmt wurden.

Der Mann wird sich nun weiter in dem genannten Strafverfahren verantworten müssen. Die Ordnungsbehörde stellte darüber hinaus noch mehrere gewerberechtliche Verstöße in der Gaststätte fest und leitete die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ein.